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Hauskrankenpflege in Cloppenburg – Versorgung auf Rezept?

Schnell ist’s passiert: Der Arm ist gebrochen, eine wichtige Operation wurde unvermeidbar oder ein neuer Krankheitsschub stellt das Leben auf den Kopf. Schicksalsschläge lassen sich leider weder vorhersehen noch vermeiden, doch Dein Pflegeteam kann Ihnen dabei helfen, diese Zeit so gut es eben geht zu überstehen. Mit einer temporären, vom Arzt verordneten Hauskrankenpflege greifen wir Ihnen – im wahrsten Wortsinn – unter die Arme.

Was ist Hauskrankenpflege?

Hauskrankenpflege, auch häusliche Krankenpflege genannt, ist ein temporär zu erbringendes Leistungsangebot Ihres Pflegedienstes. Sie können nach Unfällen, Operationen oder als Präventivmaßnahme vom jeweiligen Arzt verordnet werden, die Finanzierung nehmen die Krankenkassen (und nicht die Pflegekassen).

Ziele der Hauskrankenpflege in Cloppenburg

Das Ziel der Hauskrankenpflege ist immer die Unterstützung des Patienten bei der Genesung und der Bewältigung des Alltags – von der alltäglichen Pflege des Körpers bis hin zur Haushaltshilfe. In Phasen der Krankheit oder auch als Präventionsmaßnahme kann die Hauskrankenpflege eine wertvolle Unterstützung sein, die über eine gewisse Zeit Hilfe anbietet, ohne dass ein Pflegegrad vorliegen muss. Im Gegenteil: Durch eine gute post-operative Betreuung kann der Genesungsprozess unterstützt und eine Pflegebedürftigkeit vielleicht sogar verhindert werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Hauskrankenpflege – wie der Name bereits sagt – in den eigenen vier Wänden erfolgen kann, sodass auch bei eingeschränkter Mobilität ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung nicht notwendig ist.

Aufgaben und Formen der Hauskrankenpflege in Cloppenburg

Zweck und Nutzen der Hauskrankenpflege

Die Hauskrankenpflege kann von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet werden, der mit dieser Entscheidung ein Ziel verfolgt: Er möchte Sie unterstützen, Ihnen den Alltag erleichtern und damit zu einer möglichst schnellen Genesung beziehungsweise Besserung beitragen.

Insbesondere bei alleinstehenden Patienten, aber auch bei pflegenden Angehörigen, die durch einen Unfall oder eine andere Krankheit auf einmal selbst Hilfe benötigen, ist externe Unterstützung bei der täglichen Körperpflege und – im Bedarfsfall – auch bei alltäglichen Aufgaben wie dem Wäschewaschen, Einkaufen und dem Wohnungsputz sehr hilfreich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dein Pflegeteam helfen Ihnen dabei, einen längeren Krankenhausaufenthalt zu vermeiden und schnell wieder auf die Beine zu kommen.

Die Hauskrankenpflege setzt sich aus drei möglichen Leistungsangeboten zusammen, die je nach individuellem Bedarf erbracht werden: der Grundpflege, der Behandlungspflege und der Haushaltshilfe.

Was hat Behandlungspflege mit Hauskrankenpflege zu tun?

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der Hauskrankenpflege. Insbesondere nach Unfällen oder Operationen ist eine Behandlung von Wunden, Brüchen etc. notwendig. Auch die Medikamentengabe, die Katheter-Versorgung und die Behandlung nach einer schweren Entbindung gehören beispielsweise dazu. Wenn diese Pflegeangebote zu Hause durchgeführt werden und so einen Krankenhausaufenthalt verkürzen oder vermeiden, kann die sogenannte Behandlungspflege als Teil der Hauskrankenpflege verordnet werden.

Ist die Hauskrankenpflege auch Teil der SAPV – der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung Cloppenburg ist ein eigener Bereich, bei dem es nicht um die Genesung von Patienten geht, sondern um Schmerzfreiheit und persönliche Betreuung während der letzte Lebensphase. Leistungen der SAPV sind daher im engeren Sinne keine Behandlung oder Therapie, sondern sollen vielmehr Symptome lindern und damit ein würdevolles Leben und Sterben ermöglichen. Im Rahmen der SAPV sind selbstverständlich ähnliche Leistungen möglich, jedoch sind sie Teil eines gänzlich anderen Katalogs, der andere Ziele verfolgt als die Hauskrankenpflege.

Wenn palliativmedizinisch zu versorgende Patienten einen Unfall erleiden oder eine Operation durchstehen mussten, sind die Pflegeleistungen kombinierbar; die Hauskrankenpflege kann dann die SAPV ergänzen. Beide Leistungsangebote werden von den Krankenkassen übernommen. Besteht zusätzlich ein Pflegegrad, wird jedoch zumindest die Grundpflege von den Pflegekassen übernommen.

Welche Leistungen erbringt der Pflegedienst Dein Pflegeteam in Bezug auf die Hauskrankenpflege?

Das Leistungsangebot der Hauskrankenpflege kann in drei Bereiche untergliedert werden:

1. Die Grundpflege, dazu gehören:

  • Körperpflege wie Duschen und Baden
  • Durchführung der Mundhygiene und Zahnpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Haarpflege
  • Toilettengänge oder Ansetzen der ‚Bettpfanne‘ bzw. ‚Ente‘

 

2. Die Behandlungspflege, dazu gehören:

  • Blutzuckermessung
  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Medikamentengabe
  • Einläufe
  • Insulinspritzen
  • Antithrombosespritzen
  • Port-Versorgung
  • Wund-Versorgung
  • Blutdruckmessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Inhalationen
  • Katheter-Pflege
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Versorgung künstlicher Ausgänge
  • Stoma-Versorgung

 

3. Die Haushaltshilfe, dazu gehören:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Besorgung von Arzneimitteln
  • Reinigung der Wohnung

Je nach zugrunde liegender Krankheit können die Leistungen an den Hilfebedarf des Patienten angepasst werden.

Voraussetzungen, um Leistungen der Hauskrankenpflege zu erhalten

Die Hauskrankenpflege ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Das betrifft einerseits die Ursache und andererseits die Dauer des Bedarfs:

Wer bekommt Hauskrankenpflege?

Hauskrankenpflege kann immer dann verordnet werden, wenn Patienten ärztlich versorgt werden müssen und diese Versorgung auch im eigenen Haushalt erfolgen kann. So ist es möglich, beispielsweise einen Krankenhausaufenthalt durch die Verordnung von Leistungen der Hauskrankenpflege zu verkürzen oder den Umzug in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden, indem Patienten temporär durch Pflegepersonal in den eigenen vier Wänden unterstützt werden. Die Hauskrankenpflege ist also auch keine (extern zu erbringende) Tagespflege bzw. Seniorentagespflege, sondern findet immer im häuslichen Bereich statt.

An die einzelnen Leistungen der Hauskrankenpflege sind zudem spezielle Voraussetzungen geknüpft: Beispielsweise werden grundpflegerische Tätigkeiten wie die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme nur erbracht, wenn Patienten dies nicht selbstständig können. Im Haushalt wird Unterstützung geleistet, wenn weder die Patienten noch deren im selben Haushalt lebenden Angehörige hauswirtschaftlich tätig sein können. Demzufolge ist zu beachten, dass Patienten, die im Haushalt von Angehörigen unterstützt werden oder in Wohngemeinschaften leben und somit Hilfe von Mitbewohnern erhalten können, eher keine Haushaltshilfe erhalten. In diesen Fällen bleibt die Hauskrankenpflege auf Grundpflege und/oder Behandlungspflege beschränkt.

Sprich: Die Einzelleistungen der Hauskrankenpflege sind sehr individuell staffel- und kombinierbar, je nach dem Gesundheitszustand und den Lebensumständen der Patienten.

Voraussetzung sämtlicher Leistungen ist jedoch immer die ärztliche Verordnung. Da die Hauskrankenpflege eine temporäre Pflege ist, kann sie für einen Zeitraum von zwei Wochen verordnet werden. Soll ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden, ist eine bis zu vierwöchige häusliche Krankenpflege möglich. Benötigten Patienten nach den genannten Zeiträumen noch immer Unterstützung, ist eine begründete Verlängerung möglich.

Wer übernimmt die Pflegedienst-Kosten der Hauskrankenpflege und ab wann springen die Pflegekassen ein?

Die Hauskrankenpflege ist als temporäres Pflegeangebot gedacht. Sie soll der Unterstützung einer Behandlung beziehungsweise des Genesungsprozesses dienen und wird daher auch von den Krankenkassen (und nicht von den Pflegekassen) getragen. Dabei müssen Patienten, die nicht zuzahlungsbefreit sind, mit einer zu leistenden Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung und einem Eigenanteil von 10 Prozent der entstehenden Kosten rechnen. Dieser Eigenanteil entfällt jedoch, sollte die Hauskrankenpflege länger als 28 Tage dauern. Patientinnen, die Hauskrankenpflege durch Schwangerschaft und/oder Entbindung beanspruchen müssen (§ 24g SGB V), sind ebenfalls zuzahlungsbefreit.

Sollte sich ein länger andauernder Bedarf an Hauskrankenpflege herausstellen, muss ein Pflegegrad beantragt werden. Die Kosten für die Pflegedienstleistungen werden dann nicht mehr von der jeweiligen Krankenkasse, sondern von den Pflegekassen beglichen.

Was passiert, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt und (zusätzlich) Hauskrankenpflege notwendig wird?

Die Hauskrankenpflege wird immer dann relevant, wenn während oder nach einer Krankheit zusätzliche Hilfe im Alltag benötigt wird, sie umfasst Grundpflege, Behandlungspflege sowie eine Haushaltshilfe. Das Leistungsangebot kann auch bei Vorliegen eines Pflegegrades verordnet werden, sodass auch eingestuften Pflegebedürftigen für die Dauer des Genesungsprozesses eine Kostenübernahme zusätzlicher Leistungen gewährt wird: So müssen beispielsweise Verbandswechsel nicht über die Grundpflege abgerechnet werden, sondern werden über die temporäre ärztliche Verordnung abgegolten. Pflegenden Angehörigen geht damit auch kein Zeitkontingent verloren, das sie beispielsweise für Verhinderungspflege einsetzen können.

Sollte sich der Zustand des pflegebedürftigen Patienten nach den Therapiemaßnahmen nicht verbessern, ist die Pflegegrad-Erhöhung anzuregen. Das Leistungsangebot der Hauskrankenpflege kann nur zeitlich begrenzt verordnet werden.

Dein Pflegeteam – wir ermöglichen Hauskrankenpflege in Cloppenburg

Dein Pflegeteam ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Cloppenburg und unterstützt Sie mit zahlreichen Pflegedienstleistungen, die Ihren Alltag etwas leichter machen. Wir sind als Sozialstation seit über 25 Jahren in Cloppenburg aktiv und nehmen uns Zeit für Ihre Gesundheit. Mit Fürsorge, Zuwendung und tatkräftiger Hilfe geben wir unser Bestes, um Sie schnell wieder auf die Beine zu bekommen.

Falls Sie bezüglich der Hauskrankenpflege oder auch anderen Pflegedienstleistungen unsicher sind oder einfach eine Beratung wünschen, können Sie uns gern kontaktieren. Am besten erreichen Sie uns via Telefon (04471 – 8 22 51), E-Mail (info@deinpflegeteam.de) oder Brief. Gern können Sie über Ihre Angehörigen auch einfach in der Resthauser Straße 151 vorbeikommen.

Unsere Tür steht übrigens auch Kolleginnen und Kollegen in spe offen: Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie sich als ambulante Pflegefachkraft oder in einer anderen Position bewerben möchten. Unsere vakanten Stellen finden Sie auf der Jobs-Seite.


Dein Pflegeteam – Hauskrankenpflege in Cloppenburg


Fazit zur Hauskrankenpflege in Cloppenburg

Die Hauskrankenpflege ist in ihren individuellen Pflegeangeboten so komplex wie individuell: Sie fokussiert stets die Genesung des Patienten, um einen stationären Aufenthalt zu vermeiden oder abzukürzen. Sie besteht aus Grundpflege, Behandlungspflege und Haushaltshilfe, richtet sich nach den persönlichen Beschwerden und der jeweiligen Lebenssituation und kann mit Leistungen der Pflegekassen kombiniert werden.

Pflegeleitfaden