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Verhinderungspflege

Warum sollten pflegende Angehörige die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Ob Urlaub, Krankheit, berufliche Verpflichtung oder einfach ein Kinobesuch – es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Pflegepersonen Ihre Angehörigen für eine gewisse Zeit nicht betreuen können. Ein Pflegedienst wie Dein Pflegeteam kann Ihnen in diesen Situationen unter die Arme greifen und eine vertrauensvolle Betreuung Ihrer Liebsten sicherstellen.

Was ist Verhinderungspflege?

Als Verhinderungspflege – auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bzw. Ersatzpflege genannt – wird die Übernahme der Versorgungsaufgaben durch eine externe Person bezeichnet. Die Verhinderungspflege kann für insgesamt sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Diese sechs Wochen können Sie selbstverständlich frei auf zwölf Monate verteilen.

Tipp: Die Verhinderungspflege kann nicht nur wochen- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Ganz im Gegenteil – auch eine stundenweise Pflege durch Dein Pflegeteam ist möglich. Denken Sie daher als pflegender Angehöriger auch an Ihre eigene psychische und körperliche Gesundheit und gönnen Sie sich eine kleine unbeschwerte Auszeit.

Auch wenn Sie die zu pflegende Person über alles lieben, ist Ihr eigenes Wohl genauso wichtig: “Mens sana in corpore sano” (“Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper”). Wir unterstützen Sie gern dabei.

Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?

Ja, das ist möglich. Der Satz für die Kurzzeitpflege ist ebenso hoch wie jener für die Verhinderungspflege, nämlich 1.612 Euro pro Jahr. Diese beiden “Töpfe” können nun gewissermaßen zusammengelegt werden, denn die Verhinderungspflege kann mit bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflege-Betrages aufgestockt werden. Daher ist ein Antrag für Pflegebedürftige, die selten eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, sogar ratsam!

Rechenbeispiel
Sabines Mutter Margot wird häuslich von ihrer Tochter gepflegt. Sie nimmt ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege jedoch selten bis gar nicht wahr, da sie den vollstationären Aufenthalt noch nicht möchte bzw. im laufenden Kalenderjahr noch nicht benötigte. Darum kann die Hälfte des Kurzzeit-Pflegegeldes in die Verhinderungspflege fließen, wodurch Margot nun Anspruch auf 2.418 Euro (1.612 Euro + 806 Euro = 2.418 Euro) hat. Das bedeutet: Sabine könnte ihre Ferien verlängern bzw. muss sich keine Sorgen machen, falls sie ihre Mutter aufgrund von Krankheit einmal längere Zeit nicht pflegen kann.

Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erfüllt werden?

Es gibt zwei Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen: Erstens muss der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sein. Zweitens muss die Pflegeperson, die eine Vertretung in Anspruch nehmen möchte, den Pflegebedürftigen seit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung versorgen.

In welcher Höhe werden die Kosten für die Verhinderungspflege von der Pflegekasse übernommen?

Die Leistungen der Pflegekasse zur Übernahme der Ersatzpflege-Kosten können stets über einen Zeitraum von 12 Monaten gestaffelt in Anspruch genommen werden oder in ‚größeren Paketen‘ wie beispielsweise für die Dauer Ihres Sommerurlaubs. Falls Sie die volle Summe nicht ausschöpfen, kann der verbleibende Betrag nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, sondern verfällt.

Die Pflegekassen unterscheiden zwischen zwei Formen der Verhinderungspflege:

1. Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst wie Dein Pflegeteam

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Verhinderungspflege bis zu einem Maximal-Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr, sofern die Ersatz-Pflegeperson nicht in einem Haushalt mit dem Pflegebedürftigen lebt oder bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert mit ihm bzw. ihr ist. Beauftragen Sie einen externen Pflegedienst wie Dein Pflegeteam, wird die Kostenabrechnung mit der Pflegekasse also recht unkompliziert sein:

Rechenbeispiel
Sabine pflegt ihre Mutter Margot und möchte vier Wochen im Sommer und zwei Wochen im Oktober in den Urlaub fahren. Hierfür kann sie insgesamt für 1.612 Euro häusliche Pflegeleistungen von einem Pflegedienst wie Dein Pflegeteam in Anspruch nehmen – und zwar ganz unabhängig von dem Pflegegrad ihrer Mutter, sofern diese mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde. Auch in den unteren Pflegegraden können Sie also die volle Summe ausschöpfen.

2. Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

Einige Pflegepersonen entschließen sich dazu, einen Angehörigen wie die Enkelin oder den Sohn des bzw. der Pflegebedürftigen mit der Ersatzpflege zu beauftragen. Auch das ist eine praktikable Lösung, jedoch kann in diesem Fall nicht problemlos die volle finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden: Nahe Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad – das sind Geschwister, Kinder, Stief- und Enkelkinder, Schwiegersohn oder -tochter, Schwager oder Schwägerin – erhalten in diesem Fall maximal den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes für den entsprechenden Zeitraum.

Rechenbeispiel*
Sabine erhält monatlich 545 Euro für die Pflege ihrer Mutter Margot, die in den Pflegegrad 3 eingestuft ist. Das entspricht einem Tagessatz von 18,17 Euro. Sie bittet ihren Sohn Christian, seine Oma während ihrer Urlaube von einmal zwei und einmal vier Wochen zu pflegen.
Christian würde demnach im Kalenderjahr 1.144,50 Euro (42 Tage x 18,17 Euro = 763 Euro x 1,5 = 1.144,50 Euro) von der Pflegekasse erhalten, also 267,50 Euro weniger als eine externe Pflegeperson. Er könnte zusätzlich eventuelle Fahrtkosten und Verdienstausfälle geltend machen, sofern er diese nachweist. Die Gesamtsumme darf jedoch 1.612 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten, auch wenn ihm höhere Ausgaben entstehen.
*Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird?

Auch während der Verhinderungspflege haben Pflegepersonen selbstverständlich Anspruch auf Pflegegeld. Insbesondere wenn die berufliche Tätigkeit für die Zeit der Pflege aufgegeben oder zurückgefahren wird, würden pflegende Angehörige andernfalls sehr schnell um ihre Existenz fürchten müssen. Auch die Arbeitslosenversicherung und der Anspruch auf Rente bleiben selbstverständlich unangetastet.
Jedoch wird während der Zeit der Verhinderungspflege das Pflegegeld nur hälftig gezahlt, da die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mehr als acht Stunden pro Tag nicht betreut. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss: Bei einem Kinobesuch oder einem Ausflug unter acht Stunden bleibt Ihr Anspruch auf Pflegegeld unberührt und wird für diesen Tag in voller Höhe ausgezahlt. Im Fall eines ganztägigen Urlaubstages jedoch wird das Pflegegeld hälftig gekürzt.

Rechenbeispiel*
Sabine erhält monatlich 545 Euro Pflegegeld für die Betreuung ihrer Mutter Margot (Pflegegrad 3), das entspricht 18,17 Euro pro Tag. Sie möchte nun 14 Tage in den Sommerurlaub fahren. Die beiden Tage der An- und Abreise ist Sabine noch hälftig in die Pflege involviert. Daher ist es ratsam, auch schon für diese beiden Tage einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen, da sie am Abend des Abreisetages und am Morgen der Rückkunft Hilfe von einem Pflegedienst wie Dein Pflegeteam benötigt.
Für den Abreise- und Rückkunftstag erhält Sabine daher das volle Pflegegeld und kann zusätzlich Ersatzpflege in Anspruch nehmen. In den 12 Tagen ihrer Abwesenheit erhält sie jedoch nur die Hälfte des Pflegegeldes, also 9,08 Euro (18,17 Euro / 2) pro Tag. Sie muss also insgesamt auf 109 Euro verzichten (9,08 Euro x 12 = 109 Euro). Jedoch weiß sie ihre Mutter in guten Händen und die zusätzlich anfallenden Kosten der Verhinderungspflege werden bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr von der Pflegekasse gezahlt.
*Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma

Wie lange zahlt die Pflegekasse Leistungen zur Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse zahlt grundsätzlich bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für insgesamt maximal 6 Wochen. Ob Sie die Verhinderungspflege also am Stück oder wochen- bzw. tageweise in Anspruch nehmen, ist ganz Ihre Entscheidung. Solange die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist, besteht Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wer kann die Ersatzpflege und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

‚Ersatzpflege‘ und ‚Verhinderungspflege‘ sind zwei Begriffe für dieselbe Leistung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde und seit mindestens sechs Monaten von der Pflegeperson versorgt wird, hat Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wer hat generell Anspruch auf die Leistung der Verhinderungspflege?

Wie bereits erwähnt, haben alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege.

Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Verhinderungspflege erfüllt werden?

Der Pflegebedürftige muss bereits seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson versorgt werden. Das bedeutet: Pflegende Angehörige können Leistungen für eine Verhinderungspflege erst nach Ablauf von sechs Monaten erstmalig vor der Pflegekasse geltend machen.

Ist Verhinderungspflege auch ohne Pflegegrad möglich?

Ein Pflegedienst wie Dein Pflegeteam unterstützt Sie selbstverständlich immer, wenn Sie Hilfe benötigen! Leider zahlen die Pflegeversicherungen die Kosten für die Verhinderungspflege jedoch erst ab Pflegegrad 2.

Dein Pflegeteam ist für Ihre Liebsten da.

Wir greifen Ihnen unter die Arme, falls Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten. Kontaktieren Sie uns gern per Telefon unter 04471-82251 oder über unser Kontaktformular, wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben. Die Erstberatung ist bei uns selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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