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Behandlungspflege versus Grundpflege in Cloppenburg – Was sind die Unterschiede?

Behandlungspflege und Grundpflege. Beide Begriffe klingen irgendwie gleich: Ein Patient wird doch eigentlich immer ‘behandelt’. Und ist ‘Grundpflege’, wie der Name schon sagt, nicht immer die Basis aller Pflegemaßnahmen? So einfach ist es leider nicht, denn zwischen ‘Behandlungspflege’ und ‘Grundpflege’ gibt es tatsächlich einige Unterschiede, die sowohl die Tätigkeiten als auch die Finanzierungsart betreffen. Dein Pflegeteam stellt die wichtigsten Punkte vor.

Was ist Grundpflege?

Grundsätzlich sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung getragen werden, solidarische Leistungen zur Unterstützung der Teilhabe eines Menschen. Dazu gehören Angebote bezüglich der Körperpflege und Ernährung, aber auch bezüglich der Förderung von Kommunikation, Mobilität und Eigenständigkeit. Grundpflege bezeichnet Maßnahmen, die genau diese Unterstützung und Teilhabe sicherstellen und von Sozialstationen in Cloppenburg wie Dein Pflegeteam angeboten werden. Die Leistungen der Grundpflege sind detailliert im Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt. Ziel ist stets, „ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§ 2 SGB XI).

Kann Grundpflege zur Erhaltung der Mobilität beitragen?

Im oben genannten Zusammenhang ist hervorzuheben, dass Grundpflege durchaus auch prophylaktisch eingesetzt werden kann und zum Erhalt der Mobilität und gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. So können grundpflegerische Leistungen beispielsweise Druckgeschwüre verhindern oder Munderkrankungen vorbeugen. Eine kontinuierliche und gründliche Körperpflege ist dabei ebenso wichtig wie beispielsweise Hilfe beim An- und Auskleiden von speziellen Thrombosestrümpfen.

Wo findet Grundpflege statt?

Grundpflege kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen – je nach Gesundheitszustand und der Lebenssituation des jeweiligen Patienten. Sie kann zudem durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Angehörigen ausgeführt werden. Auch können beispielsweise die pflegenden Angehörigen durch Leistungen eines Pflegedienstes unterstützt werden – u. a. durch die temporäre Inanspruchnahme von Verhinderungspflege.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Jeder pflegebedürftige Patient hat Anspruch auf Grundpflege. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, können Leistungen der Grundpflege durch die Pflegekassen finanziert werden. Wie hoch der jeweilige Satz ist, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit des Patienten ab. In der Grundpflege wird zwischen Großer und Kleiner Grundpflege unterschieden.

Was ist der Unterschied zwischen Großer und Kleiner Grundpflege?

Die Leistungskataloge der Grundpflege variieren von Bundesland zu Bundesland. Für den Raum Cloppenburg gelten daher selbstverständlich die Richtlinien der Pflegekassen des Bundeslandes Niedersachsen. In der Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI sind konkrete Leistungsinhalte gelistet. Hier wird zwischen einer allgemeinen “Großen Grundpflege”, der “Großen Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme” sowie der “Großen Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme” unterschieden. Die allgemeine Große Grundpflege umfasst demnach ausschließlich die Ganzwaschung sowie die Unterstützung bei Toilettengängen etc. Wie die Begriffe vermuten lassen, kommen bei den anderen beiden Leistungen jeweils die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme respektive das Lagern und Betten des Klienten hinzu.

Die Kleine Grundpflege ist der Großen Grundpflege recht ähnlich, hingegen sind die Leistungen nicht ganz so komplex. Beispielsweise hat der Patient hier nur Anspruch auf eine Teilwaschung. Hinzu kommen Tätigkeiten wie Hilfestellungen beim An- und Auskleiden oder beim Wechseln der Bettwäsche. Näheres zu den konkreten Verordnungen für das Bundesland Niedersachsen bzw. den Raum Cloppenburg kann im oben verlinkten Katalog nachgelesen werden.

Welche Relevanz hat die Grundpflege je nach Pflegegrad?

Die Leistungen der Grundpflege richten sich, wie beschrieben, nach dem oben genannten Cloppenburger bzw. niedersächsischen Leistungskatalog. Je nach Pflegegrad bzw. Einschränkung unterscheidet man zwischen Großer und Kleiner Grundpflege.

Inwiefern unterstützt Grundpflege die Nahrungsaufnahme?

Gerade für ältere Menschen ist es manchmal schwierig, Nahrung aufzunehmen. Viele Pflegebedürftige leiden unter Kau- und Schluckproblemen, die nicht nur zu einem Hustenanfall führen, sondern auch ernsthafte Folgen nach sich ziehen können: wenn keine Luft mehr bekommen wird oder die verschluckte Nahrung nicht mehr vollständig ausgehustet werden kann. Insbesondere bei an Demenz erkrankten Patienten tritt dieses Problem gehäuft auf. Sind derartige Probleme bekannt, ist Hilfe bei der Nahrungsaufnahme unerlässlich. Grundpflegerische Leistungen aus der Großen Grundpflege oder Kleinen Grundpflege können hier wertvolle Unterstützung leisten.

Wer trägt die Kosten für die Grundpflege?

Wie oben bereits erwähnt, ist es die Aufgabe der Pflegekassen, die gesellschaftliche Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen und Unterstützung zu ermöglichen. Die grundpflegerischen Leistungen werden daher je nach Pflegegrad teilweise oder komplett von den Pflegekassen finanziert.

Was ist der Unterschied zwischen der Grundpflege nach SGB V und der Grundpflege nach SGB XI?

Die Grundpflege nach SGB XI bezieht sich auf die oben genannte Erhaltung der gesellschaftlichen Teilhabe und unterstützt Personen in den alltäglichen Aufgaben ihres Lebens. Die Grundpflege nach SGB V hingegen ist als ‚Behandlungspflege‘ Teil der häuslichen Krankenpflege und wird daher von der gesetzlichen Krankenversicherung, von der Unfallversicherung oder privat finanziert. Sie richtet sich an Menschen, die beispielsweise nach einem Unfall oder einem anderen Krankenhausaufenthalt vorübergehende Unterstützung benötigen. Nähere Informationen dazu können Sie im Kapitel ‚Was ist Behandlungspflege?‚ nachlesen.

Welche grundpflegerischen Leistungen erbringt Dein Pflegeteam in Cloppenburg?

Dein Pflegeteam erbringt in Cloppenburg sämtliche Leistungen, die zur Grundpflege gehören. Dazu zählen:

  • Körperpflege wie Duschen und Baden
  • Durchführung der Mundhygiene und Zahnpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Haarpflege
  • Toilettengänge oder Ansetzen der ‘Bettpfanne’ bzw. ‘Ente’

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit wird zwischen der Kleinen und der Großen Grundpflege unterschieden (s. ‚Was ist der Unterschied zwischen Großer und Kleiner Grundpflege?‚).

Was ist Behandlungspflege?

Krankheiten sind alles andere als vorhersehbar; auch Unfälle passieren leider meist ohne unser Zutun. Ob auf Arbeit oder zu Hause, ob im Alter, durch motorische bzw. gesundheitliche Defizite oder einfach durch ein Missgeschick – schnell können Personen auf Hilfe angewiesen sein.

In diesen Fällen kann der Arzt eine Verordnung für Behandlungspflege ausstellen. Genau diese Art der Pflege ist gemeint, wenn von ‘Grundpflege nach SGB V’ die Rede ist. Da die jeweilige Person nicht pflegebedürftig sein muss, um Behandlungspflege zu erhalten, werden die Kosten von den Krankenkassen und nicht von den Pflegekassen übernommen.

Welche Formen der Behandlungspflege gibt es?

Wenn Patienten Hilfe im Alltag benötigen, beispielsweise um einen Verband zu wechseln, sich zu waschen, Katheter zu pflegen, Blutzucker zu messen oder um Medikamente einzunehmen, verordnet der Arzt die sogenannte Behandlungspflege. Sie wird von den Krankenkassen finanziert, ist also keine Leistung der Pflegekassen und somit nicht von einem Pflegegrad abhängig.

Doch es gibt auch Spezialfälle der Behandlungspflege: Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege zielt beispielsweise darauf ab, den Patienten so gut es geht in seinen eigenen vier Wänden zu vorsorgen, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Jede Person, die temporär und krankheitsbedingt auf Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Behandlungspflege. Diese Art der Pflege kann der Arzt verordnen, so wie er auch eine Verordnung für Medikamente ausstellt. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung einer Höchstdauer der Behandlungspflege.

Wie lange dauert die Behandlungspflege?

Wird erstmals eine Verordnung für Behandlungspflege ausgestellt, kann sie während einer Zeit von 14 Tagen ausgeführt werden. Soll ein Krankenhausaufenthalt verhindert werden, kann ein Arzt Behandlungspflege für bis zu vier Wochen verschreiben. Danach ist eine begründete Verlängerung möglich. Sobald jedoch absehbar ist, dass ein Patient für längere Zeit Hilfe benötigt, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Feststellung eines Pflegegrades anstreben, sodass eventuelle Pflegeleistungen dann über die Pflegekassen abgerechnet werden können. In diesem Fall würde also die Behandlungspflege nach SGB V in eine Grundpflege nach SGB XI münden.

Kann die Behandlungspflege durch weitere Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege ergänzt werden?

Die häusliche Krankenpflege ist sehr komplex: Sie beinhaltet sowohl Leistungen aus der Grundpflege und der Behandlungspflege als auch aus der hauswirtschaftlichen Hilfe. Je nachdem, wie aktiv ein Patient ist bzw. in welcher Lebenssituation er sich befindet, können Unterstützungsangebote geleistet werden: Vielleicht kann er sich noch selbstständig waschen, jedoch den Verband nicht selbstständig wechseln. In diesem Fall benötigt er natürlich keine Grundpflege, sondern eben nur jene bereits beschriebene Behandlungspflege und ggf. häusliche Unterstützung.

Wie wird die Behandlungspflege in die häusliche Krankenpflege integriert?

Die Behandlungspflege ist, genauso wie die Grundpflege, ein Teil der häuslichen Krankenpflege. Sie bildet jedoch meist den Schwerpunkt der krankenpflegerischen Leistungen. Je nach gesundheitlicher Einschränkung werden diejenigen Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege erbracht, die der Patient zur Genesung bzw. zur Unterstützung des Heilungsprozesses benötigt. Meist bildet die Behandlungspflege den Schwerpunkt der häuslichen Krankenpflege, da sie selbstverständlich nur verordnet wird, wenn ein Patient sich in Behandlung befindet – aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?

Die Kosten für die Behandlungspflege werden von den Krankenkassen getragen, da es sich hierbei um eine temporäre Pflegedienstleistung handelt. Der Eigenanteil für Patienten beträgt pro Verordnung zehn Euro sowie zehn Prozent der Gesamtkosten, dies gilt jedoch nur für 28 Tage pro Jahr, danach entfällt die prozentuale Zuzahlung.

Welche Leistungen der Behandlungspflege bietet Dein Pflegeteam in Cloppenburg?

Die Tätigkeiten, die Dein Pflegeteam verrichtet, sind vielfältig. Zur Behandlungspflege gehören:

  • Blutzuckermessung
  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Medikamentengabe
  • Einläufe
  • Insulinspritzen
  • Antithrombosespritzen
  • Portversorgung
  • Wundversorgung
  • Blutdruckmessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Inhalationen
  • Katheterpflege
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Versorgung künstlicher Ausgänge
  • Stomaversorgung

Kurz und knapp: Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Die Frage, ob ein Patient Anspruch auf Grundpflege oder Behandlungspflege hat, lässt sich recht leicht beantworten: Existiert bereits die Bewilligung eines Pflegegrades, hat die Person selbstverständlich Anspruch auf grundpflegerische Leistungen. Dabei wird zwischen der Kleinen und der Großen Grundpflege unterschieden. Verletzt sich eine Person, egal ob sie pflegebedürftig ist oder nicht, kann der Arzt eine Verordnung für Behandlungspflege ausstellen. Diese Behandlungspflege konzentriert sich, wie der Name bereits sagt, auf die temporäre Behandlung der zugrunde liegenden Krankheit.

Wird eine längere pflegerische Unterstützung benötigt, müssen sich Patienten ohne Pflegegrad um eine entsprechende Pflegestufen-Feststellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bemühen. Bereits pflegebedürftige Menschen sollten, falls die aktuelle Versorgung nicht mehr ausreicht und die Pflegebedürftigkeit gestiegen ist, eine Erhöhung des Pflegegrades beantragen, um eine Finanzierung der nun intensiveren pflegerischen Leistungen zu verstetigen.

Dein Pflegeteam in Cloppenburg

Über Dein Pflegeteam – Vertrauensvolle Fürsorge in Cloppenburg

Als ambulanter Pflegedienst in Cloppenburg verfügen wir über viel Einfühlungsvermögen und umfangreiches Pflegewissen zu Themen wie Grundpflege und Behandlungspflege. Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche weitere Pflegearten – im medizinischen Bereich gibt es natürlich mehr oder weniger ‘bürokratielastige’ Leistungskataloge. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und ihnen den Weg durch den Pflegedschungel etwas zu erleichtern. Beispielsweise finden Sie auf unseren Seiten auch Informationen zur sogenannten Verhinderungspflege oder zu den verschiedenen Arten der Palliativversorgung in Cloppenburg.


Mitarbeiterin Dein Pflegeteam in Cloppenburg


Unsere Leistungen in Cloppenburg und Umgebung

Ob ambulante Pflegefachkraft oder hauswirtschaftliche Hilfe – Dein Pflegeteam setzt es sich zum Ziel, Sie möglichst umfassend mit pflegerischen Leistungen zu versorgen. Ob Behandlungspflege oder Grundpflege, ob Krankenhausvermeidungspflege, häusliche Krankenpflege oder einfach nur temporäre Verhinderungspflege – wir sind für Sie da und unterstützen sie im Alltag wie auch in ganz besonderen Situationen, in denen Selbständigkeit auf einmal nicht mehr selbstverständlich ist.

Leider müssen sich unsere Klienten und eventuell die Angehörigen meist gerade dann mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen, wenn sie selbst auf Hilfe angewiesen oder durch Schicksalsschläge besonders belastet sind. In diesen Situationen kann schnell die Angst aufkommen, den Überblick zu verlieren. Selbstverständlich sind wir auch dann für Sie da und beraten Sie gern telefonisch oder vor Ort.

Wenn es etwas gibt, womit wir uns auskennen, dann ist es Pflege – und die Unterstützung unserer Mitmenschen und Nachbarn in Cloppenburg und Umgebung.

Pflegeleitfaden